Um Wohngeld in Düsseldorf beantragen zu können, müssen Sie das entsprechende Formular korrekt und vollständig ausfüllen. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch die verschiedenen Teile des Formulars und erklärt, welche Informationen erforderlich sind.
Schritt 1: Persönliche Daten Beginnen Sie mit der Angabe Ihrer persönlichen Daten. Dazu gehören:
- Name: Tragen Sie Ihren vollständigen Namen ein.
- Adresse: Geben Sie Ihre aktuelle Wohnadresse an.
- Geburtsdatum: Notieren Sie Ihr Geburtsdatum im vorgegebenen Format.
- Kontaktdaten: Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen.
Schritt 2: Angaben zur Haushaltsgröße Geben Sie Informationen zu der Anzahl der Personen an, die in Ihrem Haushalt leben:
- Anzahl der Personen: Wie viele Personen leben ständig in Ihrem Haushalt?
- Namen und Verwandtschaftsverhältnisse: Listen Sie alle Haushaltsmitglieder auf und geben Sie das Verhältnis zu Ihnen an (z.B. Ehepartner, Kind).
Schritt 3: Einkommensangaben Das Einkommen aller Haushaltsmitglieder muss detailliert aufgeführt werden:
- Art des Einkommens: Gehalt, Renten, Sozialleistungen, andere Einkünfte.
- Beträge: Geben Sie die Höhe der einzelnen Einkommen an.
- Nachweise: Fügen Sie entsprechende Nachweise Ihrem Antrag bei (z.B. Gehaltsabrechnungen).
Schritt 4: Angaben zur Mietwohnung Details Ihrer Mietwohnung sind ebenfalls anzugeben:
- Adresse der Mietwohnung: Falls abweichend von Ihrer Wohnadresse.
- Miete: Die monatliche Kaltmiete sowie Nebenkosten.
- Größe der Wohnung: Wohnfläche in Quadratmetern.
Schritt 5: Einreichung des Antrags Überprüfen Sie alle Angaben im Formular auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Anschließend können Sie das Formular zusammen mit allen notwendigen Nachweisen bei der zuständigen Wohngeldstelle einreichen. Die Adresse und Kontaktdaten der zuständigen Stelle finden Sie auf der ersten Seite des Formulars oder auf der Website der Stadt Düsseldorf.
Denken Sie daran, dass die korrekte und vollständige Ausfüllung des Formulars über die Gewährung von Wohngeld entscheidet. Nehmen Sie sich also Zeit für die Bearbeitung und holen Sie im Zweifel Rat bei der Wohngeldstelle.