Antrag Auf Befreiung Von Zuzahlungen Dak


Fragen und Antworten

1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Befreiung von Zuzahlungen bei der DAK zu beantragen?

Um eine Befreiung von Zuzahlungen bei der DAK beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einkommensgrenze: Das Bruttoeinkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, die sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen orientiert.
  • Gesetzliche Regelungen: Bei chronisch Kranken liegt die Einkommensgrenze bei nur 1% des jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen anstatt der üblichen 2% für reguläre Patienten.

2. Welche Unterlagen sind für den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen bei der DAK notwendig?

Für den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen bei der DAK benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder andere Belege über Einkünfte.
  • Bei chronischen Erkrankungen: Ein ärztliches Attest oder Nachweis der chronischen Erkrankung.
  • Nachweise über bestehende Zuzahlungen: Quittungen und Belege, die bereits geleistete Zuzahlungen dokumentieren.

3. Wie berechnet man das Familieninkommen für den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der DAK?

Zur Berechnung des Familieninkommens für die Zuzahlungsbefreiung addiert man alle Bruttoeinkommen der im Haushalt lebenden Personen. Berücksichtigt werden sollten:

  • Gehälter und Löhne
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Renten und sonstige Sozialleistungen
  • Eventuelle Kapitalerträge und Vermietungseinkünfte

4. Was passiert, nachdem ich den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen bei der DAK eingereicht habe?

Nach Einreichung des Antrags bei der DAK werden Ihre Unterlagen geprüft. Das Ergebnis könnte folgendermaßen aussehen:

  • Genehmigung: Sie erhalten einen Befreiungsausweis, der bei allen zukünftigen Zuzahlungen vorgelegt wird.
  • Ablehnung: Falls Ihr Antrag nicht den Voraussetzungen entspricht, werden Sie informiert, welche Bedingungen nicht erfüllt wurden.

5. Wie lange ist die Befreiung von Zuzahlungen gültig und wie kann sie verlängert werden?

Die Befreiung von Zuzahlungen ist in der Regel für das Kalenderjahr gültig, in dem der Antrag gestellt wurde. Eine Verlängerung erfolgt durch:

  • Erneuten Antrag: Am Anfang eines jeden neuen Kalenderjahres muss ein neuer Antrag gestellt werden, falls die Zuzahlungsbefreiung weiterhin benötigt wird.
  • Bei Änderungen im Einkommen: Ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich, könnte eine Neubewertung erforderlich sein.


Nutzungsanleitung

Folgen Sie dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung, um den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen bei der DAK korrekt auszufüllen:

  • Persönliche Angaben:
    • Füllen Sie Ihre Versicherungsnummer, die Sie auf Ihrer DAK-Gesundheitskarte finden, ein.
    • Geben Sie Ihre vollständigen persönlichen Daten an, einschließlich Ihres Vor- und Nachnamens, Geburtsdatum und Ihrer Adresse.
  • Einkommensinformationen:

    Tragen Sie Informationen zu Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen ein. Fügen Sie bei Bedarf Nachweise wie Gehaltsabrechnungen oder einen Einkommensteuerbescheid bei.

  • Nachweise über Zuzahlungen:

    Fügen Sie Belege über bereits geleistete Zuzahlungen bei. Achten Sie darauf, dass die Belege gut lesbar sind und das Datum sowie den Betrag der Zuzahlung deutlich anzeigen.

  • Zustimmung zur Datenverarbeitung:

    Lesen Sie die Datenschutzerklärung sorgfältig durch und kreuzen Sie das entsprechende Feld an, wenn Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden sind.

  • Unterschrift:

    Überprüfen Sie alle eingetragenen Informationen auf ihre Richtigkeit und unterschreiben Sie das Formular am Ende. Eine elektronische Unterschrift ist in der Regel nicht zulässig.

Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag per Post an Ihre zuständige DAK-Servicestelle. Die Adresse finden Sie auf der Website der DAK oder auf Informationsbroschüren. Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich in einer Servicestelle abgeben.



 

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Autor:  Mareile Winkelmann
Überprüfer :  Annelie Reuter
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